Aktualisierung Kundendaten
Die Swisscard AECS folgt den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und überprüft dazu die Kundendaten regelmässig bezüglich Aktualität. Als Kundin und Kunde können Sie die Aktualisierung Ihrer Daten vereinfachen, indem Sie die notwendigen Abklärungsschritte zeitnah erfüllen.
Aktualisierung Ihrer Daten
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Wer muss seine Daten aktualisieren?
Wer muss seine Daten aktualisieren?
Die Vorschriften verpflichten alle Kundinnen und Kunden, ihre Daten regelmässig zu überprüfen und zu aktualisieren. Als Kundin und Kunde sind Sie gemäss den AGB verpflichtet, Änderungen Ihrer Daten der Swisscard AECS mitzuteilen, und werden zusätzlich von Swisscard AECS im Rahmen der regelmässigen Kundendatenaktualisierung kontaktiert.
Betroffene Kundinnen und Kunden werden automatisch kontaktiert.
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Welche Daten sind betroffen?
Welche Daten sind betroffen?
Ihre Daten, welche Sie im Rahmen Ihres Antrags angegeben haben, werden regelmässig auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft. In gewissen Fällen sind eine aktuelle Deklaration der wirtschaftlich berechtigten Person/-en für Ihr Kreditkartenkonto und/oder eine aktuelle Ausweiskopie erforderlich.
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Was passiert im Fall nicht aktueller Kundendaten?
Was passiert im Fall nicht aktueller Kundendaten?
Die Swisscard AECS folgt den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und ist verpflichtet, die Kundendaten aktuell zu halten. Dies gilt ebenso für Kundinnen und Kunden der Swisscard AECS. Eine Verletzung dieser Pflicht akzeptiert die Swisscard AECS nicht.
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Wie ist das Vorgehen für die Aktualisierung der Kundendaten?
Wie ist das Vorgehen für die Aktualisierung der Kundendaten?
Als Kundin und Kunde werden Sie von der Swisscard AECS schriftlich via E-Mail, Swisscard App oder über den Postweg kontaktiert und aufgefordert, Ihre notwendigen Daten zu aktualisieren und/oder zu vervollständigen.
Anforderung Unterlagen & Kopien
Festanstellung
• Kopien der letzten drei Lohnabrechnungen
Neuanstellung
• Kopie des aktuellen Arbeitsvertrags mit den Unterschriften des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers
Selbstständig Erwerbende
• Kopie der letzten Steuererklärung oder der definitiven Steuerrechnung/-veranlagung
• Kopie eines aktuellen Kontoauszugs Ihrer Hausbank mit ersichtlichem Lohneingang AHV/PK/IV-Bezüger
• Kopie der letzten AHV- und Pensionskassen- oder IV-Abrechnung
Arbeitslose
• Kopie der letzten Arbeitslosenkassenabrechnung
Kopie des aktuellen persönlichen Vermögensnachweises in Form eines Bankauszugs oder Depotauszugs
Pass
Kopie Doppelseite innen mit Foto, Unterschrift und Ausstellungsdatum klar erkennbar
Identitätskarte/Ausländerausweis
Kopie Vorder- und Rückseite mit Foto, Unterschrift und Ausstellungsdatum klar erkennbar