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Aufsichtsrechtliche Vorgaben

Die Swisscard muss sich an verschiedene regulatorische Vorgaben halten. Dazu gehört, dass Swisscard ab Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes des maximal möglichen Ausgaberahmens aller ausgestellten Kreditkartenprodukte für eine Person, eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie benötigt.

Echtheitsbestätigte Ausweiskopie

Als Ausweise werden zum Beispiel ein Schweizer Pass, eine Schweizer Identitätskarte, oder ein Schweizer Ausländerausweis anerkannt. Sie können die Ausweiskopie online, von Ihrer Bank, an jedem SBB- und Post-Schalter oder von Ihrem Einwohnermeldeamt echtheitsbestätigen lassen.

Ausweiskopie online echtheitsbestätigen lassen

Sie können die echtheitsbestätigte Ausweiskopie per Video-Identifikationsservice online durchführen und erstellen lassen.

Wichtige Information: Stellen für die echtheitsbestätigte Ausweiskopie

Aktuell ist es möglich, dass einzelne der in der Folge angegebenen Stellen den Service vor Ort nicht zur Verfügung stellen.

Aus diesem Anlass bitten wir unsere Kunden die Echtheitsbestätigung der Ausweiskopie online per Video-Identifikation durchzuführen. Es entstehen keine Kosten für eine Online-Video-Identifikation.

Stellen für echtheitsbestätigte Ausweiskopien

Sie können an diversen Stellen eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie erstellen lassen. Dies sind unter anderem:

In der Schweiz

  • Notariat oder öffentliche bzw. amtliche Stelle wie z. B. Gemeindekanzleien, Einwohnerkontrollen, Gerichte
  • Ihre Hausbank bzw. in der Schweiz bewilligte Banken inkl. Schweizer Niederlassungen ausländischer Banken
  • Schweizerische Post
  • SBB-, Change- oder Western-Union-Schalter
  • Im schweizerischen Anwaltsregister aufgeführte Anwälte und Anwältinnen

Im Ausland

  • Notariat oder amtliche Stelle (z. B. Gerichte, Botschaften, Konsulate)
  • Eine ausländische Niederlassung oder Vertretung einer Konzerngesellschaft der Credit Suisse Group AG im Bank oder Finanzbereich
  • Ausländische Bank (in einem FATF-Land ansässig)