Nutzungsbedingungen Digital Services

Nutzungsbedingungen für die Swisscard Digital Services

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Swisscard und Nutzer im Bereich Swisscard Digital Services. Sämtliche Personenbezeichnungen beziehen sich auf Personen aller Geschlechter.

A.    Allgemeiner Teil


1.    Definitionen

"3-D Secure" ist ein Sicherheitsstandard für Kartenzahlungen im Internet.

"Administrator" ist die Person einer Firma, welche befugt ist, die Firma in Zusammenhang mit der Nutzung von Swisscard Digital Services ganz oder teilweise zu vertreten.

"AGB" bezeichnet die auf das Rechtsverhältnis betreffend Karte zwischen Swisscard und Kunde anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

"Beauftragter" ist eine von Swisscard beauftragte Person, die Leistungen im Zusammenhang mit Swisscard Digital Services oder mit Karten verbundenen Neben- und Zusatzleistungen erbringt.

"Bonus- und Treueprogramm" bezeichnet ein Bonus- und Treueprogramm, welches gemäss Produkt- und Dienstleistungsbedingungen als Neben- oder Zusatzleistung mit der Karte oder dem Stammkontovertrag verbunden ist.

"Elektronische Adresse" bezeichnet, je einzeln, die für Swisscard Digital Services angegebene E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer des Nutzers.

"Elektronische Kommunikation" bezeichnet die Kommunikation zwischen Swisscard und dem Nutzer über Elektronische Zugangskanäle (z.B. In-App- oder Push-Benachrichtigungen) oder durch die Verwendung der Elektronischen Adresse.

"Elektronischer Zugangskanal" bezeichnet den Zugang zu Swisscard Digital Services über die Swisscard App, Web Services und weitere von Swisscard definierte elektronische Kanäle.

"Firma" bezeichnet Firmenkunden der Swisscard, vertreten durch ihre zeichnungsberechtigten Personen.

"Firmenkarte" bezeichnet Karten von Mitarbeitenden einer Firma.

"Firmenkartenkonto" bezeichnet gemeinsam das Stammkonto einer Firma und die damit verknüpften Kartenkonten der Mitarbeitenden.

"Karte" bezeichnet bargeldlose Zahlungsmittel gemäss den AGB. Dies umfasst auch eine Firmenkarte.

"Karteninhaber" bezeichnet Inhaber einer Karte.

"Kunde" bezeichnet Karteninhaber und Firmen.

"Legitimationsmittel" sind sämtliche Daten, welche einen bestimmungsgemässen Zugang zu Swisscard Digital Services ermöglichen, z.B. mTAN und Swisscard Login. Soweit in den AGB weitere Legitimationsmittel für andere Zwecke aufgeführt sind, gelten auch dafür die dort aufgeführten Sorgfaltspflichten uneingeschränkt weiter.

"mTAN" ist ein Bestätigungs- und Aktivierungscode, der auf einem mobilen Endgerät per SMS empfangen wird.

"Nutzer" sind Personen, die Swisscard Digital Services nach vorgängiger Registrierung nutzen. Nutzer sind insbesondere Karteninhaber und Administratoren.

"Nutzungsbedingungen" bezeichnet die vorliegenden Nutzungsbedingungen für Swisscard Digital Services.

"Swisscard" bezeichnet Swisscard AECS GmbH inkl. deren Beauftragte.

"Swisscard App" ist die von Swisscard bereitgestellte App für mobile Endgeräte. Die durch die Swisscard App unterstützten Betriebssystem- und Endgeräte-Versionen werden im jeweiligen Store angezeigt.

"Swisscard Digital Services" sind die Dienstleistungen gemäss Teil B dieser Nutzungsbedingungen.

"Swisscard Login" bezeichnet die persönlichen, zur Registrierung und Verwendung von Swisscard Digital Services vom Nutzer bestimmten Zugangsdaten (z.B. Benutzername und Passwort).

"Web Services" ist die von Swisscard bereitgestellte Webanwendung, über welche der Kunde mittels Webbrowser auf sein Konto zugreifen kann.

 

2.    Vertragsstruktur

2.1.    Digital Services bietet dem Nutzer je nach Vertragsbeziehung zur Swisscard unterschiedliche Dienstleistungen gemäss Teil B der Nutzungsbedingungen. Die ergänzenden Bestimmungen in Teil C gelten ausschliesslich für Firmenkarten. Teil A gilt für alle Karten.

2.2.   Die Nutzungsbedingungen ergänzen die zwischen Swisscard und Kunden vereinbarten AGB. Soweit hierin nicht anders bestimmt, gehen bei Widersprüchen die Nutzungsbedingungen vor.

2.3.    Swisscard kann bestimmte Dienstleistungen von zusätzlichen Bedingungen oder Authentifizierungen abhängig machen und zeigt dem Nutzer diese in geeigneter Weise an. Indem der Nutzer die Dienstleistungen nutzt, anerkennt er diese zusätzlichen Bedingungen.

 

3.   Registrierung und Anmeldung

3.1.  Swisscard legt fest, wie sich der Nutzer registrieren und anmelden kann und wie er authentifiziert wird. Um sich anzumelden, benötigt der Nutzer:

  • a.)   eine eigene gültige E-Mail-Adresse als Benutzername;
  • b.)   ein von ihm bei der Registrierung festgelegtes persönliches Passwort und
  • c.)   eine ihm zugeteilte gültige Mobiltelefonnummer (u.a. zur Zustellung eines Legitimationsmittels in den von der Swisscard dafür vorgesehenen Fällen).

3.2.    Swisscard kann jederzeit weitere oder andere Voraussetzungen vorsehen.

 

4.    Elektronische Kommunikation

4.1.    Über Elektronische Zugangskanäle kann Swisscard dem Nutzer Informationen einschliesslich rechtsgeschäftlicher Erklärungen und Mitteilungen, z.B. Änderungen der Nutzungsbedingungen und der AGB, zustellen. Der Nutzer ermächtigt Swisscard, mit ihm ohne zusätzliche Legitimationsprüfung über Elektronische Zugangskanäle zu kommunizieren.

4.2.    Nur soweit von Swisscard vorgesehen kann der Nutzer Swisscard rechtsgeschäftliche und andere Erklärungen über Elektronische Zugangskanäle zukommen lassen. Nimmt der Nutzer mit einer solchen Erklärung ein Angebot der Swisscard an oder erteilt er ihr einen Auftrag, so nimmt er zur Kenntnis, dass Swisscard unter Umständen nicht unverzüglich reagiert.

4.3.    Informationen an Nutzer gelten als zugestellt, wenn sie auf Elektronischen Zugangskanälen erstmals aufgeschaltet sind. An die Zustellung geknüpfte Fristen laufen ab diesem Datum. Der Nutzer muss mindestens einmal pro Monat prüfen, ob neue Informationen vorliegen.

4.4.    Der Nutzer bestätigt, dass er die Elektronische Adresse rechtmässig erlangt hat und diese aktuell gültig ist. Swisscard kann ohne zusätzliche Legitimationsprüfung von der Elektronischen Adresse versandte Mitteilungen entgegennehmen und verarbeiten. Swisscard kann unter anderem folgende Informationen an die Elektronische Adresse des Nutzers senden:

  • a.)   Informationen zu Swisscard Digital Services, z.B. Hinweise auf neue Dienstleistungen oder die Verfügbarkeit neuer Informationen;
  • b.)   Informationen zur Kundenbeziehung, z.B. Informationen und Auskünfte zur Karte zu Neben- und Zusatzleistungen sowie Zahlungserinnerungen;
  • c.)   dringende oder wichtige Mitteilungen, z.B. Betrugswarnungen, Hinweise auf Überschreitungen von Ausgabelimiten, Aufforderungen zur Kontaktnahme und Mitteilungen betreffend Änderungen der Nutzungsbedingungen und AGB;
  • d.)   Bestätigungs- und Aktivierungscodes zur Verwendung als Legitimationsmittel;
  • e.)   Informationen zu Marketingzwecken und Produktewerbung, z.B. Hinweise auf Vorteile beim Einsatz der Karte und auf eigene oder Drittangebote ohne Zusammenhang zur Karte.

Informationen gemäss dieser Ziffer 4.4. gelten als zugestellt, wenn sie an die Elektronische Adresse des Nutzers gesandt wurden. Ziff. 4.3. gilt sinngemäss.

4.5.    Der Nutzer kann jederzeit schriftlich, telefonisch oder auf andere von Swisscard vorgesehene Weise auf Informationen gemäss Ziffer 4.4.e.) verzichten.

4.6.    Swisscard behält sich vor, Anfragen, für die elektronische Kommunikation nicht vorgesehen ist nicht zu bearbeiten und an im Ausland domizilierte Nutzer oder ausländische Elektronische Adressen, insbesondere Mobiltelefone, nicht über diesen Kanal zu kommunizieren. Der Nutzer trägt das mit der Elektronischen Kommunikation verbundene Verzögerungs-, Verlust- und Verfälschungsrisiko.

 

5.    Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten

5.1.    Der Nutzer stellt die Hard- und Software, welche er für den technischen Zugang zu Swisscard Digital Services benötigt, selbst bereit. Er beachtet dabei von Swisscard bekanntgegebene Systemanforderungen.

5.2.    Dritte, die unbefugt auf Elektronische Zugangskanäle zugreifen, können die damit verbundenen Dienstleistungen missbrauchen. Der Nutzer hat deshalb alle Massnahmen zu treffen, um unbefugten Zugriff auf Elektronische Zugangskanäle, die Elektronische Adresse und Legitimationsmittel zu vermeiden.

5.3.    Der Nutzer meldet Swisscard unverzüglich telefonisch, wenn er weiss oder annehmen muss, dass Dritte unbefugt auf Elektronische Zugangskanäle, die Elektronische Adresse oder Legitimationsmittel zugreifen (z.B. wenn der Nutzer aktuell keine Transaktion gemacht hat und dennoch von Swisscard einen Bestätigungs- oder Transaktionscode erhält).

5.4.    Mit Bezug auf Legitimationsmittel hat der Nutzer insbesondere folgende Sorgfaltspflichten: Er

  • a.)   achtet darauf, dass er nicht beobachtet wird, wenn er die Legitimationsmittel eingibt;
  • b.)   gibt die Legitimationsmittel nur ein, wenn er Elektronische Zugangskanäle über die ihm von der Swisscard kommunizierte Adresse (z.B. Internetadresse) aufgerufen hat, nicht aber, wenn er über andere Kanäle (z.B. Links Dritter) auf Swisscard Digital Services gelangt;
  • c.)   meldet Swisscard unverzüglich, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Dritter Kenntnis von seinem Passwort erhalten hat, und ändert es in diesem Fall;
  • d.)   ändert das Passwort, wenn Swisscard dies verlangt.

5.5.    Der Nutzer teilt Swisscard Änderungen der bei der Registrierung für Swisscard Digital Services gemachten Angaben, insbesondere Änderungen der Elektronischen Adresse, unverzüglich mit. Bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung betrachtet Swisscard die zuletzt mitgeteilten Angaben als gültig.

 

6.    Einschränkungen und Änderungen der Dienstleistungen

Swisscard kann Swisscard Digital Services jederzeit und ohne Vorankündigung einschränken, einstellen, sperren, ändern oder von weiteren Authentifizierungen abhängig machen. Je nach Karte oder Endgerät kann Swisscard Digital Services eingeschränkt verfügbar sein.

 

7.    Gebühren

Swisscard kann Gebühren für die Nutzung von Swisscard Digital Services einführen oder ändern. Allfällige Gebühren werden dem Nutzer auf geeignete Weise mitgeteilt.

 

8.   Haftungsausschluss

8.1.    Swisscard schliesst in gesetzlich zulässigem Rahmen jede Haftung aus für Schäden, wenn

  • a.)   Swisscard Digital Services rechtswidrig, missbräuchlich oder unbefugt genutzt wird.
  • b.)   Elektronische Zugangskanäle dauernd oder vorübergehend nicht verfügbar sind.

8.2.    Im Weiteren gelten die Haftungsbestimmungen gemäss den AGB für Kunden unverändert.

 

9.    Kündigung und Beendigung

9.1.    Nutzer können Swisscard Digital Services jederzeit schriftlich oder auf andere von Swisscard vorgesehene Weise kündigen.

9.2.  Dienstleistungen von Swisscard Digital Services, welche Karteninhabern vorbehalten sind, können eingeschränkt oder aufgehoben werden, wenn eine Karte gekündigt oder gesperrt wird.  

 

10.    Datenschutz

Zusätzlich zu den in den Nutzungsbedingungen beschriebenen Datenbearbeitungen gelten die Datenschutzbestimmungen in den AGB. Die Datenschutzerklärung enthält weitere Informationen zur Datenbearbeitung und kann in der jeweils aktuellen Version unter www.swisscard.ch eingesehen oder bei Swisscard angefordert werden.

 

11.    Immaterialgüterrechte

Sämtliche Immaterialgüterrechte im Zusammenhang mit Swisscard Digital Services verbleiben bei Swisscard bzw. den Lizenzgebern von Swisscard. Swisscard gewährt dem Nutzer eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, unbefristete und widerrufliche Lizenz, um die Swisscard-App auf einem im Besitz des Nutzers befindlichen Endgerät zu installieren und sie gemäss diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen.

 

12.    Nutzung im Ausland

Die Verwendung von Swisscard Digital Services im Ausland verletzt unter Umständen Bestimmungen des ausländischen Rechts oder Import- und Exportbeschränkungen für die Verschlüsselungsalgorithmen. Es obliegt dem Nutzer, sich darüber zu informieren und im Zweifelsfall auf die Nutzung von Swisscard Digital Services im Ausland zu verzichten.

 

13.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den AGB.

 

B.    Besonderer Teil: Swisscard Digital Services

 

14.    Erfassen und Aktualisieren von Informationen

Der Nutzer kann bestimmte Informationen erfassen oder aktualisieren (z.B. Domiziladresse oder Elektronischen Adresse). Swisscard behält sich vor, diese Informationen oder Änderungen erst nach Überprüfung zu übernehmen. Aktualisierte Daten sind genehmigt, wenn sie in den Elektronische Zugangskanälen angezeigt werden.

 

15.    Dokumente und Formulare

Der Kunde kann Dokumente (z.B. Zinsnachweise oder Kopien von Rechnungen) und Formulare (z.B. Formular für Lastschriftverfahren oder Anmeldung für Priority Pass) bestellen.

 

16.    Erfassen von Anträgen

Wo von Swisscard vorgesehen, können Nutzer Anträge für Karten und, im Falle von Firmen, für Stammkonten einreichen.

 

17.    Aktivieren von Teilzahlungsoption oder Limitenerhöhung

Wo von Swisscard vorgesehen, kann der Kunde beantragen, dass die Teilzahlungsoption aktiviert oder die Ausgabenlimite erhöht wird oder diesbezügliche personalisierte Antragsformulare bestellen.

 

18.    Saldo- und Transaktionsbenachrichtigung

18.1.    Der Kunde kann einen Betrag festlegen (z.B. Saldobetrag oder Transaktionsbetrag) und Swisscard informiert ihn mittels Nachricht an seine Elektronische Adresse (z.B. SMS), per Push-Benachrichtigung oder auf andere von Swisscard festgelegte Weise, wenn dieser Betrag überschritten wird. Swisscard kann dem Kunden auch weitere Angaben wie z.B. den aktuellen Ausgabensaldo für das betreffende Kartenkonto mitteilen.

18.2.   Die mitgeteilten Saldo- und Transaktionsbeträge (inkl. allfälliger Mitteilung weiterer Angaben) sind nicht rechtsverbindlich und können vom tatsächlichen Ausgabensaldo abweichen. Swisscard kann nicht garantieren, dass Transaktionen in Echtzeit angezeigt werden. Massgeblich sind die dem Kunden in Papierform oder elektronisch zugestellten Rechnungen (inkl. der dort angegebenen Ausgabensaldi).

 

19.    Ausgaben-Assistent

Der Kunde kann Transaktionen bestimmte Kategorien zuweisen, z.B. für die Übersicht und die Budgetplanung. Die Kategorien und die entsprechenden Auflistungen von Transaktionen werden dem Kunden auf geeignete Weise angezeigt. Swisscard verwendet diese nicht für andere Zwecke und gibt sie nicht an Dritte weiter.

 

20.    Transaktionsübersicht sowie Angaben zu Rechnungen und zum Kartenverhältnis

20.1.    Der Kunde kann Transaktionsdaten laufender und vergangener Rechnungsperioden sowie Angaben zu Rechnungen vergangener Rechnungsperioden (z.B. Rechnungsdatum, Saldo, Betrag der Minimalzahlung, erfolgte Zahlungen) seiner Karten einsehen. Ferner kann Swisscard weitere Angaben zum Kartenverhältnis abrufbar machen, wie z.B. die anwendbare Ausgabenlimite, den für Transaktionen verfügbaren Betrag und Angaben zu Neben- und Zusatzleistungen zur Karte.

20.2.    Wo vorgesehen kann der Kunde diese Informationen auf die von Swisscard vorgesehene Weise exportieren, um sie auf eigenen Datenträgern zu speichern oder auszudrucken. Der Kunde bewahrt diese Informationen sorgfältig auf und trifft angemessene Vorsichtsmassnahmen, um einen unbefugten Zugriff oder Missbrauch zu vermeiden.

 

21.    E-Rechnungen

21.1.    Der Kunde kann wählen, seine monatlichen Kartenrechnungen auf elektronischem Weg zu erhalten. Er wird dann jeweils per E-Mail oder in anderer geeigneter Form informiert, sobald eine neue Rechnung verfügbar ist.

21.2.    Die Rechnungen des Kunden werden auf Swisscard Digital Services nur während beschränkter Zeit aufbewahrt. Swisscard empfiehlt dem Kunden, die aufgeschalteten Rechnungen auf eigene Datenträger zu speichern oder in Papierform auszudrucken. Nachbestellungen von Rechnungen in Papierform können kostenpflichtig sein. Der Kunde ist im Rahmen allfälliger gesetzlicher Vorschriften selbst verantwortlich, dass er die aufgeschalteten Rechnungen geeignet speichert, verwendet und so aufbewahrt, dass deren Integrität nicht beeinträchtigt wird. Swisscard kann nicht gewährleisten, dass die elektronisch bereitgestellten Rechnungen von Behörden im In- und Ausland als Beweismittel anerkannt werden. Der Kunde verwendet die Rechnungen im Verkehr mit Behörden auf eigene Verantwortung.

 

22.    3-D Secure

22.1.    Für Kartenzahlungen im Internet kann sich Swisscard die Identifikation des Karteninhabers mittels 3-D Secure vorbehalten. Swisscard kann vorsehen, dass sich der Kunde für 3-D Secure zusätzlich registrieren und zusätzliche Bedingungen akzeptieren muss.

22.2.    Der Karteninhaber kann 3-D Secure über die Swisscard App mittels mTAN, Push-Benachrichtigung oder weiterer durch Swisscard zugelassener Nutzungsprozesse verwenden. Bestimmte Transaktionen im Internet kann der Kunde nur mit 3-D Secure tätigen, wobei Swisscard nach Ermessen eine festgelegte Anzahl von Transaktionen ohne 3-D Secure zulassen kann. Gemäss dieser Ziffer freigegebene 3-D Secure-Transaktionen gelten als genehmigt im Sinne der AGB.

22.3.    Der Karteninhaber kann 3-D Secure nicht deaktivieren.

 

23.    Identifizierung des Kunden

23.1.    Über die Swisscard App kann der Kunde gegenüber Swisscard seine Identität bestätigen, z.B. bei Anrufen beim Kundendienst.

23.2.    Identifiziert sich ein Kunde im Sinne dieser Ziffer 23., so gelten sämtliche von der so identifizierten Person abgegebenen Erklärungen als dem Kunden zugerechnet.

 

24.    Prämienshop

Im Prämienshop von Swisscard kann der Kunde Sach- und andere Werte erwerben, Spenden ausrichten und Dienstleistungen oder andere Leistungen wie z.B. Versicherungen oder Upgrades von den jeweiligen Anbietern beziehen. Es gelten zusätzliche Bedingungen, insbesondere die «Nutzungsbedingungen Prämienshop».

 

25.    Bonus- und Treueprogramme

25.1.    Der Kunde kann den Stand seines Guthabens in Bonus- und Treueprogrammen (z.B.  Punkte, Meilen etc. für Membership Rewards, Point-up oder Programme Dritter) sowie weitere Informationen (z.B. Mitgliedschaftsnummer, Programmstatus) einsehen, sofern das betreffende Bonus- und Treueprogramm mit einer Karte verbunden ist.

25.2.    Kunden können via Swisscard Digital Services bestimmte Kartentransaktionen mittels Guthaben in Bonus- und Treueprogrammen bezahlen.

25.3.    Swisscard kann für die in Abs. 1 und 2 genannten Zwecke mit Betreibern von Bonus- und Treueprogrammen Informationen zum Kunden austauschen.

 

26.    Temporäre Kartensperrung und -entsperrung

Der Kunde kann Karten temporär selbst sperren und entsperren. Dies entbindet ihn nicht, die Sorgfaltspflichten gemäss den AGB einzuhalten. Swisscard kann eine durch den Kunden entsperrte Karte jederzeit sperren.

 

27.    Kartenersatz

Der Kunde kann in den von Swisscard vorgesehenen Fällen eine Ersatzkarte bestellen.

 

28.    PIN-Code

Der Kunde kann den PIN-Code seiner Karten einsehen oder dessen Zustellung auf dem Postweg anfordern.

 

29.    Reiseinformationen

Der Kunde kann hinterlegen, in welche Länder oder Regionen er reist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Swisscard die betroffenen Karten ungeachtet dieser Mitteilung gemäss den AGB jederzeit sperren oder Transaktionen ablehnen kann.

 

30.    Direkter LSV-Einzug

Der Kunde kann Swisscard ermächtigen, verbuchte Transaktionen vor dem Zahlungsdatum per Lastschriftverfahren (LSV) vom Kunden im Sinne einer teilweisen Zahlung sofort einzuziehen. Ab Verbuchung der Teilzahlung erhöht sich der verfügbare Betrag bis maximal zur festen Ausgabenlimite.

 

C.    Ergänzende Bestimmungen für Firmenkarten

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Firmenkarten.

 

31.    Verwendung Legitimationsmittel

Wer sich gemäss den Nutzungsbedingungen mittels Swisscard Login anmeldet, gilt für Swisscard als zur Nutzung von Swisscard Digital Services berechtigt. Sämtliche Handlungen von Personen, die seine Legitimationsmittel verwenden, werden dem Nutzer zugerechnet, und er trägt alle Konsequenzen aus diesen Handlungen.

 

32.    Karteninhaber und Administratoren

Informationen von Swisscard an Karteninhaber oder Administratoren gemäss Ziff. 4. dieser Nutzungsbedingungen gelten auch gegenüber der jeweiligen Firma als zugestellt. Karteninhaber und Administratoren stellen sicher, dass sie die Firma über sie betreffende Informationen informieren.

Karteninhaber und Administratoren können rechtsgeschäftliche und andere Erklärungen abgeben, wo Swisscard dies vorsieht. Soweit diese die Firma betreffen, gelten sie als Erklärungen der Firma an Swisscard.

 

33.    Risiken der Elektronischen Kommunikation

33.1.    Bei der Elektronischen Kommunikation werden Daten über offene, jedermann zugängliche Netze (z.B. Internet oder Mobilfunknetze) transportiert. Dies teilweise auch unverschlüsselt (z.B. SMS-Mitteilungen) und grenzüberschreitend (selbst wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden) sowie mit Involvierung von Drittdienstleistern (z.B. Netzbetreiber und Hersteller von Endgeräten). Es ist möglich, dass bei der Elektronischen Kommunikation Daten durch Dritte unbefugt und unbemerkt eingesehen, verändert, gelöscht oder missbräuchlich verwendet werden. Insbesondere bestehen folgende Risiken:

  • a.)   Rückschlüsse auf eine bestehende, frühere oder zukünftige Geschäftsbeziehung sind möglich;
  • b.)   die Identität des Senders kann vorgespiegelt oder manipuliert werden;
  • c.)   Dritte können sich Zugang zum Endgerät verschaffen, das Endgerät manipulieren und Legitimationsmittel missbräuchlich verwenden;
  • d.)   Schadsoftware (z.B. Viren) und andere Störungen können sich auf dem Endgerät ausbreiten und die elektronische Kommunikation mit Swisscard verunmöglichen;
  • e.)   Mangelnde Vorsicht (z.B. bezüglich Sicherheitsvorkehrungen am Endgerät) oder Systemkenntnis des Nutzers können einen unberechtigten Zugriff erleichtern.

Swisscard kann die Elektronische Kommunikation jederzeit unterbrechen oder sperren, insbesondere wenn Missbrauch zu befürchten ist. Zweifelt Swisscard an der Berechtigung eines Nutzers, ist sie berechtigt, aber nicht verpflichtet, Mitteilungen von der Elektronischen Adresse entgegenzunehmen resp. zu bearbeiten.

33.2.    Der Kunde hält gegenüber Dritten geheim, dass er Swisscard eine Elektronische Adresse angegeben und welche Daten er dafür bekannt gegeben hat.

 

34.    Sorgfaltspflichten für Legitimationsmittel und Endgeräte

34.1.    Mit Bezug auf Legitimationsmittel hat der Nutzer insbesondere folgende Sorgfaltspflichten: Er

  • a.)   wählt ein sicheres Passwort, das nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (z.B. Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen, Name des Nutzers oder seiner Familienmitglieder) besteht;
  • b.)   hat alle Massnahmen zu ergreifen, um eine unberechtigte Verwendung der Legitimationsmittel zu verhindern;

34.2.    Mit Bezug auf Endgeräte, die der Nutzer zur Registrierung oder Anmeldung für Swisscard Digital Services oder für die Elektronischen Kommunikation verwendet, hat der Nutzer insbesondere folgende Sorgfaltspflichten: Er

  • a.)   aktiviert eine geeignete Sperre (z.B. Passwort, Fingerabdruck- oder Gesichtserkennung etc.) für die Verwendung des Endgeräts;
  • b.)   stellt sicher, dass das Endgerät in entsperrtem Zustand nicht unbeaufsichtigt bleibt;
  • c.)   sorgt dafür, dass keine unbefugten Drittpersonen in der Lage sind, auf dem Bildschirm angezeigte Informationen einzusehen;
  • d.)   loggt sich aus Swisscard Digital Services aus, löscht die Verlaufsdaten und sperrt die Swisscard App, bevor er das Endgerät verlässt;
  • e.)   hält das Betriebssystem aktuell und greift nicht in dieses ein (z.B. durch sog. «Jailbreaking» oder «Rooting»);
  • f.)  minimiert das Risiko eines unberechtigten Zugriffs auf sein Endgerät, indem er geeignete Schutzmassnahmen einsetzt, welche dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Er installiert Schutzprogramme wie Firewall und Antivirus-Programme, aktualisiert diese regelmässig und verwendet ausschliesslich Software aus vertrauenswürdiger Quelle, wie etwa offiziellen App Stores. Der Nutzer nutzt zudem immer die jeweils vom Hersteller empfohlene Version von Software und Apps;
  • g.)  darf das Endgerät nicht an Dritte zum (vorübergehenden oder dauerhaften) unbeaufsichtigten Gebrauch weitergeben, bevor sämtliche mit Swisscard Digital Services und der Elektronischen Kommunikation zusammenhängenden Daten aus dem Endgerät gelöscht sind;
  • h.)   meldet Swisscard unverzüglich den Verlust des Endgeräts, falls die Daten gemäss der Ziffer 34.2.g.) nicht zuvor gelöscht wurden. Der Nutzer ergreift alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen, um die weitere Verwendung des Endgeräts zu verhindern (z.B. durch Fernlöschung oder eine SIM-Sperre);
  • i.)   nutzt Geräte Dritter nur, wenn diese ausreichende Sicherheit im Sinne der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bieten;

34.3.    Der Nutzer ist verpflichtet, nur die jeweils neueste Version der Swisscard App zu verwenden.

 

35.    Verantwortung und Risiken für Endgeräte

Endgeräte des Nutzers sind Teil des Gesamtsystems, aber ausserhalb der Kontrolle von Swisscard. Trotz aller Sicherheitsmassnahmen kann Swisscard keine Verantwortung für Endgeräte übernehmen. Der Nutzer nimmt insbesondere folgende Risiken zur Kenntnis:

  • a.)   Mangelnde Vorsicht des Nutzers und/oder mangelnde Sicherheitsvorkehrungen am Endgerät können einen unberechtigten Zugriff erleichtern (z.B. ungenügend geschützte Speicherung von Daten, Filetransfers, Bekanntgabe von Swisscard Login und Legitimationsmittel bei Phishing- oder vergleichbaren Angriffen);
  • b.)  ein Dritter kann während der Nutzung von Swisscard Digital Services unbemerkt auf das Endgerät zugreifen;
  • c.)   (Internet-)Viren und dergleichen können sich auf dem Endgerät ausbreiten, wenn das Endgerät mit Netzwerken verbunden ist.

 

36.    Ausschluss der Gewährleistung

Swisscard leistet keine Gewähr, dass

  • a.)   Swisscard Digital Services jederzeitig, störungsfrei oder ununterbrochen verfügbar sind;
  • b.)  Netzbetreiber (z.B. Internetprovider) ihre Dienstleistungen so erbringen, dass Swisscard Digital Services uneingeschränkt nutzbar sind;
  • c.)  die vom Nutzer benutzten Endgeräte und die damit betriebene Software den Zugang zu den Swisscard Digital Services zulassen;
  • d.)  elektronische Daten richtig, unverfälscht und vollständig sind und zuverlässig, umgehend und auf vertrauliche Weise übermittelt werden.

 

37.    Datenschutz

Wenn eine Firma Swisscard Daten Dritter übermittelt (z.B. Angaben zu Administratoren und Karteninhabern), geht Swisscard davon aus, dass die Firma dazu befugt ist und diese Daten richtig sind. Die Firma informiert diese Dritten über die Bearbeitung ihrer Daten durch Swisscard.

 

38.    Änderungen der Nutzungsbedingungen

38.1.    Swisscard kann die weitere Nutzung von Swisscard Digital Services von der Zustimmung zu neuen oder geänderten Nutzungsbedingungen abhängig machen.

38.2.    Swisscard kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern und bringt Änderungen dem Nutzer in geeigneter Form (z.B. via Elektronischer Zugangskanal) zur Kenntnis. Sofern von Swisscard vorgesehen, kann der Nutzer die Änderungen direkt via Elektronische Zugangskanäle akzeptieren. Ansonsten genehmigt der Nutzer die Änderungen, wenn er nicht innert angemessener Frist schriftlich widerspricht, nachdem die geänderten Nutzungsbedingungen zugestellt oder aufgeschaltet wurden. Der Nutzer genehmigt die Änderungen in jedem Fall, wenn er Swisscard Digital Services nutzt, nachdem die Änderungen in Kraft getreten sind. Der Nutzer stellt sicher, dass er regelmässig die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen gelesen hat.

 

39.    Verwaltung der Zugriffsberechtigungen bei Firmenkarten

39.1.    Bei gewissen Firmenkarten ermöglicht Swisscard Digital Services die Online-Verwaltung von Firmenkartenkonten. Die Verwaltungsrechte der Firma sind umfassend und betreffen sämtliche Firmenkartenkonten. Der Karteninhaber kann lediglich sein eigenes Mitarbeiterkartenkonto verwalten und nimmt zur Kenntnis, dass die Firma jederzeit Zugriff auf sämtliche Informationen zum Mitarbeiterkartenkonto, inkl. Transaktionsdaten, hat.

39.2.    Wenn Monatsrechnungen als Sammelrechnung an die Firma gesendet werden, kann ein Karteninhaber Informationen zu seiner Karte unter Umständen nur eingeschränkt einsehen.

 

Version 03/2022